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AGB Freier Webdesigner Webentwickler

Justitia in Halle
Justitia in Halle, eigenes Foto

Webdesigner Allgemeine Geschäftsbedingungen

Telefon: 0345 25179391 (Click to call)

Geschäftsbedingungen Webdesign Webentwicklung SEO


Angebot, Kostenvoranschlag und Leistungen

Allgemeines

Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Diplom-Pysiker Günter Schulze (Webdesigner, AN) und seinen Auftraggebern (AG). Soweit im folgenden nichts anderes vereinbart wird, finden die einschlägigen deutschen Gesetze Anwendung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber haben keine Geltung. Aus dem Schweigen zu solchen abweichenden Geschäftsbedingungen kann keine Zustimmung meinerseits geschlossen werden.

Herr Günter Schulze erbringt für seine Kunden folgende Leistungen:

  1. Erstellung neuer Webauftritte,
  2. Erneuerung (Relaunch ) bestehender Internetauftritte.
  3. Suchmaschinenoptimierung,
  4. Registrierung von Domains,
  5. TLS-Zertifikat zur Verschlüsselung einrichten
  6. und Beratungen im Auftrag des Kunden.

Kostenvoranschlag

Im Zweifel handelt es sich bei Preisangaben immer um unverbindliche Kostenschätzungen exklusive Umsatzsteuer. Ein Kostenvoranschlag verpflichtet nicht zwingend zur Ausführung der darin angeführten Leistungen. Enthaltene Preise gelten als Pauschalpreise, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand.

Urheberrecht:

Inhalte, die der AG dem Webdesigner zum Veröffentlichen überlässt, sind zuvor vom AG auf etwaige Urheberrechte zu prüfen. Wenn erforderlich, ist dabei vom AG ein spezialisierter Rechtsanwalt hinzuziehen.

Der AN hingegen darf hierzu keine rechtliche Beratung durchführen. Allerdings prüft der AN alle Inhalte unverbindlich auf Risiken bezüglich Urheberrecht. Er behält sich vor, vom AG gelieferte Inhalte ersatzweise durch eigene zu ersetzen.

Alle Inhalte wie Texte, Bilder und sonstige Dateien sowie Programme bleiben geistiges Eigentum des AN. Sie dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung verwertet oder an Dritte weiter gegeben werden. Im Falle der Nichtbeachtung behalte ich mir Schadensersatz vor.

Angebot, Auftrag und Preise

Mit einem verbindlichen Angebot bleibt der AN dem AG höchstens vier Wochen verpflichtet. Darin enthaltene Preise gelten im Zweifel als Nettobeträge. Soweit nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart wurde, wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Ein Erweitern des Auftrages ist auch gültig, wenn es mündlich erfolgt und schriftlich oder durch tatsächliches Ausführen angenommen wird. Auf den erweiterten Aufwand gilt der bestehende Vertrag sinngemäß.

Lieferung und Leistung

Die Lieferung erfolgt in digitaler Form, Teillieferungen sind zulässig. Das Hinzuziehen von Subunternehmen zur teilweisen oder auch vollständigen Übernahme des Auftrages ist jederzeit zulässig. Zum Rücktritt wegen Verzugs ist der AG nur nach einer zumindest zweiwöchigen Nachfrist berechtigt. Ersatzansprüche aufgrund eingetretenen Verzugs sind außer im Fall groben Verschuldens ausgeschlossen.


Leistungsausfall, Gewährleistung, Zahlungsbedingungen und Sonstiges

Leistungsverzug, Leistungsausfall und Nachbesserung

Für den Fall, dass vereinbarte Termine durch Ereignisse verzögert werden, die nicht vom AG zu vertreten sind, ist er für die Dauer der Behinderung von der Verpflichtung zur Leistung befreit. Dem AG entsteht hieraus kein Recht zum Rücktritt oder Schadensersatz zu.

Unterbleibt das Ausführen der vereinbarten Leistung aus Gründen, die dem AG zuzurechnen sind, ist der AN berechtigt, die gesamten Kosten der bisherigen Arbeitsleistung in Rechnung zu stellen.

Ist das Erbringen der Leistungen zum Teil oder auch vollständig unmöglich, ohne dass dies weder dem AN noch dem AG zuzurechnen ist, so kann der AN rechtmäßig den bisherigen Materialaufwand samt Barauslagen und die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung in Rechnung stellen.

Die Abnahme der Leistung durch den AG erfolgt spätestens binnen drei Werktagen nach der Übergabe der Leistung. Das Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel berechtigt den AG nicht zur Verweigerung der Abnahme. Es gilt die Abnahme mit dem Ablauf des dritten Tages nach der Lieferung als erfolgt.

Gewährleistung und Nachbesserung

Offene Mängel, die sofort feststellbar sind, hat der AG spätestens innerhalb von sieben Tagen nach dem Zeitpunkt der Abnahme und versteckte Mängel innerhalb derselben Frist ab ihrem Bekanntwerden dem AN anzuzeigen.

Im Fall der Gewährleistung hat der AN die Möglichkeit, den Mangel durch Nachbesserung zu beheben. Ein Anspruch des AG auf Wandlung oder Minderung des Entgelts besteht erst, wenn der Mangel nicht innerhalb desselben Zeitraumes, der zwischen Auftragserteilung und Abnahme vergangen war, behoben wurde.

Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

Rechnungen des AN sind zur sofortigen Zahlung ohne jeden Abzug fällig. Ansprüche zur Gewährleistung berechtigen nicht zum Zurückhalten von Zahlungen. Werden vereinbarte Zahlungsziele überschritten, sind sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Forderungen zur Zahlung fällig.

Zahlt der AG bei Fälligkeit nicht oder erhält der Auftragnehmer Auskünfte, wonach sich finanzielle Verhältnisse des AG verschlechtert haben, so kann der AN die Zahlung sämtlicher noch offenstehender Rechnungen verlangen. Darüber hinaus kann der AN alle noch ausstehenden Leistungen stornieren und weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse durchführen.

Vor Ausgleich fälliger Rechnungsbeträge ist der AN zu keiner weiteren Leistung verpflichtet. Im Fall des Zahlungsverzuges einer vereinbarten oder tatsächlich gewährten Stundung gelten Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. sowie Mahngebühren in Höhe von 15,00 € als vereinbart.

Eigentumsvorbehalt, Sonstiges

Ich behalte mir das Eigentumsrecht an sämtlichen erbrachten Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts und sonstiger Forderungen ausdrücklich vor.

Rechtsunwirksame Bestimmungen berühren nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages. Rechtsunwirksame Bestimmungen sind durch die Vereinbarung neuer Bestimmungen zu ersetzen. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit gilt die ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Halle/Saale als vereinbart.