Firmenwebsite, Webpräsenz für Kleinunternehmen
Betreuung der Firmenwebsite, Webpräsenz
Internetpräsenz, "Google My Business" und Weblog
Wer mit seinem Unternehmen im Internet präsent sein will, braucht eine Website im Corporate Design der Firma. Mit den Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Postanschrift ist die Firma sofort erreichbar. Gegebenenfalls ist auch noch eine Faxnummer von Vorteil.
Die Webpräsenz hingegen umfasst die gesamte Präsenz des Unternehmens im Internet. Dazu gehören die Website selbst als Basis sowie alle weiteren Aktivitäten. Das betrifft insbesondere Medien wie etwa Google My Business und einen eigenen Weblog. Google My Business ist ein effektives (kostenloses) Tool zum Verwalten von News für lokale Unternehmen.
Unternehmen mit Websites im Internet:
Webauftritt erneuern oder kontinuierlicher Relaunch?
Viele Firmeninhaber glauben, ihre Internetpräsenz reicht für viele Jahre ohne weitere Betreuung. Schließlich finden sie ohnehin keine Zeit, ihre Website selbst zu pflegen und betreuen.
Weiterhin fehlen dem Betreiber oft die Ideen für neue Inhalte und es ist ihm zu kompliziert, eigene Inhalte einzupflegen. Für die technische Betreuung einschließlich SEO fehlt in der Regel ohnehin das Fachwissen.
Ein Relaunch bedeutet immer ein Erneuern des gesamten Internetauftritts. Das Aussehen und die Struktur aller Seiten sind auf dem Prüfstand. Das gilt auch für den gesamten technischen Hintergrund.
Aufwändige Relaunches nach zwei oder noch mehr Jahren ersetzen heute stetige kleine Updates für alle Seiten. Damit finden sofort Innovationen, neue Ideen und Trends ihre Anwendung.
Kontinuierlicher Website-Relaunch, kleine Updates
Durch das ständige Betreuen bleibt der Internetauftritt immer auf dem neuesten Stand. Das ist einfacher, erfolgreich und spart enorme Kosten.
CSS3 bietet heute immer mehr vielseitige CSS-Techniken, die ständig neu von den Browsern übernommen werden. Moderne Browser wie Firefox, Chrome, Safari, Opera oder Edge übernehmen diese neuen Techniken nicht immer gleichzeitig. Deshalb teste ich die Kompatibilität neuer CSS-Funktionen mit allen Browsern. Bei kleinen Updates von Webauftritten wende ich dann neue kompatible Techniken an. PHP erhält ständig neue Funktionen und bessere Sicherheit. Gegenwärtig ist die Version 7.3.3 aktuell. Jede neue Version muss manuell durch kleine Updates aktualisiert werden.
Intuitive Mikro-Animationen und Flat Design
Benutzerfreundliche Funktionen
Mikro-Animationen stellen intuitive Interaktionen bereit. Diese helfen dem Benutzer, wenn er mit der Maus über ein Element fährt, darauf klickt oder auf dem Touchscreen antippt. Den Benutzern sind Mikroanimationen so vertraut, dass es ihnen unverständlich ist, wenn sie diese nicht vorfinden.
Fazit: Das Design ist der Funktion untergeordnet, aber auf keinen Fall vernachlässigbar.
Zeitgemäßes Flat Design sorgt für minimale Ladezeiten der Website. Deshalb muss das Webdesign die Geschwindigkeit schon während der Entwicklung priorisieren. Webdesigner können nicht erwarten, dass der Entwickler ihr Ergebnis nachträglich so umwandelt, das es mit dem fertigen Design zu einer schnellen Website wird.
Die Geschwindigkeit der Webseiten muss bereits zu Beginn der Aufgabenstellung ein bestimmender Design-Parameter sein.
Websites - Grundbegriffe und Datenschutz
Der eigene Domain-Name: Mit dem Domain-Namen erhält Ihr Unternehmen eine eigene individuelle E-Mail-Adresse.
Vor der Registrierung eines Domain-Namens ist zu prüfen, ob eventuell Rechte Dritter verletzt werden. Bestehen Zweifel, dann sollte eine professionelle Überprüfung stattfinden.
Wortanzahl, Bilder und Suchbegriffe: Der Inhalt soll möglichst 250 Wörter, ein bis zwei Fotos und Ihr Firmenlogo enthalten. Das Firmenlogo verleiht Ihrem Unternehmen ein Gesicht. Der Inhalt (Content) muss wichtige Suchbegriffe (Keywords) für die Suchmaschinen enthalten. User finden dann Ihren Webauftritt eher mit der Google-Suche.
Ein Impressum ist Pflicht für jeden Internetauftritt. Eine Website muss einige rechtliche Erfordernisse erfüllen. Dazu gehören das Markenrecht, Urheberrecht und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Mit der Berücksichtigung dieser Kriterien vermeiden Sie kostenpflichtige Abmahnungen oder sogar teure Gerichtsprozesse. Das Impressum muss alle nach § 5 TMG erforderlichen Angaben enthalten.
Datenschutz: Seit 15. Mai 2018 muss jedes Webangebot auch eine EU-Datenschutz-Erklärung zur DSGVO enthalten. Hiernach haben Nutzer der Website unter anderem das Recht, jederzeit unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu fordern.